Erste Entschädigungen des Insolvenzversicherers Zurich wurden aufgrund der Pleite von Thomas Cook schon im Februar 2020 gezahlt. Doch das Geld war rasch alle. Bis zum 15.11.2020 können sich Urlauber für weitere Zahlungen registrieren.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Ansprüche für Pauschalreisenden aus dem Sicherungsschein und im Insolvenzverfahren
Thomas Cook und seine Tochtergesellschaften meldeten bereits im Herbst 2019 Insolvenz an. Betroffen waren auch Öger Tours, Thomas Cook International, Bucher Reisen, Signature, Neckermann und Air Marin. Der Insolvenzverwalter sprach von einer Ausgleichszahlung für Reisende, die durch die Pleite von Thomas Cook nicht in den schon gebuchten Urlaub fahren konnten. Doch der Sicherungsschein ist nicht ausreichend.
Sicherungsschein: Urlauber erhalten ihr Geld zurück
Auch wenn eine freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung aktuell im Fokus steht, so wurde doch auch der Sicherungsschein für eine Entschädigung herangezogen. Dieser Sicherungsschein wurde dem angehenden Reisenden, der dann keiner mehr sein durfte, bei der Buchung übergeben.
Wer Zahlungen aus dem Sicherungsschein in Anspruch nehmen möchte, muss sich an die KAREA wenden. Der Insolvenzverwalter hat die KAREA mit der Abwicklung der Insolvenz beauftragt.
Abgesichert sind über den Sicherungsschein sämtliche Zahlungen wie der Reisepreis und damit verbundene Kosten. Auch Zahlungen, die vor Ort noch einmal verlangt wurden, obwohl sie schon beglichen waren, sind im Sicherungsschein enthalten. Eine Reisepreisminderung oder ein Anspruch auf Schadenersatz ist hingegen nicht im Sicherungsschein erfasst, auch Stornokosten für Mietfahrzeuge sind nicht enthalten. Der Insolvenzverwalter rät, diese Kosten im anhängigen Verfahren geltend zu machen.
Allerdings hat die Sache einen Haken: Die Versicherungssumme war auf 110 Millionen Euro begrenzt und die sind längst aufgebraucht. Damit konnten nur 17,5 Prozent der Reisepreise als Entschädigung zurückgezahlt werden. Nun hoffen alle Urlauber darauf, dass die Bundesregierung zahlt.
Woher kommt noch Geld bei der Insolvenz?
Viele Urlauber fragen sich, ob die Reiserücktrittsversicherung im Falle einer Insolvenz die noch offenen Kosten übernimmt. Doch auch das klappt nicht, denn diese Versicherung geht nur dann in Leistung, wenn die Reise durch Gründe, die in der Person des Reisenden liegen, nicht angetreten werden kann.
Wer jedoch eine Insolvenzversicherung abgeschlossen hat, was teilweise über die Kreditkarte möglich ist, könnte hier Geld als Ausgleichszahlung erhalten. Das entsprechende Kreditkarteninstitut gibt diesbezüglich Auskunft. Anderweitige Zahlungen sind laut Insolvenzverwalter derzeit nicht zu erhoffen.
Hier springt die Bundesregierung ein und entschädigt die betroffenen Reisenden. Das zugehörige Anmeldeverfahren ist seit dem 6. Mai 2020 eröffnet, hier können sich Reisende für eine freiwillige Ausgleichszahlung anmelden.
Video: Einfach dreist?! 20 CENT Entschädigung nach Thomas Cook Pleite! | SAT.1 Frühstücksfernsehen
Bundesregierung leistet freiwillige Ausgleichszahlung
Die Bundesregierung hat sich zu einer freiwilligen Ausgleichszahlung bereit erklärt, wobei diese Erklärung keine Anerkennung einer Rechtspflicht beinhaltet. Die von der Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook betroffenen Pauschalurlauber sollen den Differenzbetrag zwischen den von ihnen geleisteten Zahlungen und dem bisher aus dem Sicherungsschein erhaltenen Geld bekommen.
Registrierung nötig
Um die durch die Pleite von Thomas Cook verursachten Kosten zu regulieren, hat sich die Bundesregierung zu einer Ausgleichszahlung entschlossen. Dafür ist allerdings eine Registrierung auf einem eigens dafür eingerichteten Onlineportal nötig. Dieses steht seit dem 6. Mai 2020 zur Verfügung, Anmeldungen sind noch bis zum 15. November 2020 möglich.
Die ersten Pauschalurlauber haben bereits Geld vom Staat zurückerhalten. Doch noch längst nicht alle Urlauber haben ihr Geld bereits erhalten, auch wenn sie die geforderten Unterlagen eingereicht haben.
Die Betroffenen werden darauf hingewiesen, dass die Bearbeitungszeit ihres Antrags aufgrund der hohen Nachfrage länger dauern kann. Wer sich nicht registriert hat, kann bei der Ausgleichszahlung aufgrund der Insolvenz von Thomas Cook nicht berücksichtigt werden.
Bundesregierung rechnet mit hohen Kosten
Bis zum Juni 2020 hatten sich schon rund 57.000 Betroffene auf dem Portal zu Thomas Cook, das vom Bund eingerichtet worden war, angemeldet. Die Entschädigungszahlungen, die allerdings zulasten des Steuerzahlers gehen, lagen bereits zu diesem Zeitpunkt bei rund 76 Millionen Euro.
Die Regierung rechnet allerdings damit, dass sich rund 200.000 Betroffene anmelden und dass sich die Kosten auf über 225 Millionen Euro belaufen werden.
Damit die Sache finanzierbar bleibt, will die Bundesregierung die von den Betroffenen abgetretenen Forderungen selbst an Thomas Cook weiterleiten bzw. die Zurück Versicherung in Regress nehmen. Damit soll die Einstandssumme reduziert werden.
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Individualreisende können nur im Insolvenzverfahren Ansprüche anmelden
Der Insolvenzverwalter eröffnete das Verfahren am 27. November 2019 gegen die Thomas Cook Gruppe. Die Betroffenen wurden in dem Zuge dazu aufgefordert, die eigenen Ansprüche beim Insolvenzverwalter anzumelden und das in voller Höhe.
Das ist auch dann wichtig, wenn bereits Ansprüche aus dem Sicherungsschein angemeldet worden waren. Nur dann, wenn die Ansprüche im Rahmen der Insolvenz von Thomas Cook beim Insolvenzverwalter und bei KAREA angemeldet worden sind, können die Ausgleichszahlungen der Bundesregierung in Anspruch genommen werden bzw. ist eine Anmeldung dazu möglich.
Können Individualreisende Ansprüche anmelden?
Der Insolvenzverwalter fordert stets nur Pauschalreisende auf, ihre Ansprüche an Thomas Cook geltend zu machen. Was aber ist mit Individualreisenden?
Diese haben keinen Sicherungsschein und müssen ihre Forderungen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens direkt beim Insolvenzverwalter anmelden. Ob diese Touristen allerdings Geld zurückbekommen, ist von der Insolvenzmasse abhängig. Sofern diese ausreicht, um alle Forderungen zu begleichen, werden auch Individualtouristen berücksichtigt. Ansonsten gehen sie leer aus.
Anders ist die Lage nur, wenn Leistungen als Vermittler über die Thomas Cook Gruppe gebucht wurden. Dann muss die eigene Insolvenz abgesichert sein. Dazu muss aber jeder Urlauber ein Informationsschreiben erhalten haben, was bei der Buchung der Reise ausgehändigt worden ist.
So werden Ansprüche an Thomas Cook angemeldet
Um die schnelle Abwicklung der Ansprüche an Thomas Cook gewährleisten zu können, gelten folgende Hinweise:
- Anmeldung beim Insolvenzverwalter des betreffenden Reiseveranstalters
- Anmeldung der Forderungen bei der Zurich bzw. bei KAREA
- Anmeldung zur freiwilligen Ausgleichszahlung im Portal des Bundes
- Erhalt der PIN
- Hochladen der geforderten Dokumente
- Unterzeichnen und Übermitteln der rechtlichen Erklärungen
Hier wird noch einmal die genaue Vorgehensweise erklärt, außerdem gibt es eine gut verständliche anwaltliche Beratung zu den wichtigsten Fragen von Verbrauchern:
Video: Thomas Cook-Pleite – Anwältin klärt auf, was Betroffene tun können! So bekommt ihr euer Geld wieder!
Häufig gestellte Fragen zur Pleite von Thomas Cook
Wann kommt Geld von Thomas Cook?
Der genaue Zeitpunkt kann nicht genannt werden, erste Zahlungen wurden von der Bundesregierung bereits vorgenommen. Die Anmeldung der Forderungen geht noch bis zum 15. November 2020.
Hat schon jemand Geld von Thomas Cook bekommen?
Erste Zahlungen aus dem Sicherungsschein wurden getätigt, auch die Bundesregierung hat schon einige Ausgleichszahlungen geleistet.
Wann entschädigt die Bundesregierung die Thomas Cook Kunden?
Eine Frist für die Entschädigung ist noch nicht bekannt, die Bearbeitungszeiten erhöhen sich durch das hohe Aufkommen entsprechender Anmeldungen. Erste Kunden von Thomas Cook wurden bereits im Juni entschädigt.
Wann zahlt die Bundesregierung für die Thomas Cook Pleite?
Die ersten Ausgleichszahlungen wurden schon getätigt, bis der letzte Urlauber entschädigt ist, werden aber noch einige Monate vergehen.
Wie komme ich an mein Geld von Thomas Cook?
Wichtig ist die Anmeldung der Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens, außerdem muss der Anspruch über den Sicherungsschein angemeldet werden. Insolvenzverwalter und KAREA müssen über Ansprüche informiert werden. Danach ist die Anmeldung beim Onlineportal der Bundesregierung nötig.
Wann kommt die Entschädigung von Thomas Cook?
Ob Individualtouristen eine Entschädigung von Thomas Cook erhalten, ist noch offen und abhängig von der Insolvenzmasse. Ist diese nicht ausreichend, bekommen die Betroffenen gar nichts. Pauschalurlauber müssen sich an den Insolvenzverwalter und an die Bundesregierung wenden.
Was tun, wenn man bei Thomas Cook gebucht hat?
Forderungen müssen bei den entsprechenden Stellen angemeldet werden: Insolvenzverwalter, KAREA und Onlineportal der Bundesregierung müssen eine Anmeldung der Ansprüche erhalten. Erst dann ist eine Ausgleichszahlung überhaupt möglich.