Die Reisevollmacht für’s Kind ist tatsächlich unverzichtbar und nicht nur, wenn mit fremden Kindern gereist wird. Ob Patchworkfamilie, Großeltern, ein nicht sorgeberechtigter Elternteil oder Pflegefamilie, sie alle benötigen eine Reisevollmacht für das mitreisende Kind von den sorgeberechtigten Eltern. Für Kinder ist es eine spannende Erfahrung einmal so ganz anders in den Urlaub zu fahren.
Damit es für alle Beteiligten auch wirklich entspannend wird, braucht es eine Reisevollmacht für das Kind. Bei der Wahl der Begleitperson sollte darauf geachtet werden, dass diese nicht nur volljährig, sondern auch verantwortungsbewusst ist. Generell sollte man sie persönlich kennen. Damit ist sichergestellt, dass die Aufsichtspflicht an eine Person abgegeben wird, die dieser Aufgabe auch gerecht werden kann.
Der Kinderreisepass
Zuallererst ist es ganz wichtig, den Gültigkeitszeitraum eines bereits vorhandenen Kinderreisepasses zu checken. Innerhalb der EU reicht ein Reisepass. Doch Achtung! Viele Staaten verlangen, dass der Reisepass zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Da eine Neubeantragung generell vier bis sechs Wochen dauert, sollte das Gültigkeitsdatum rechtzeitig überprüft werden. Kindern ohne Reisepass kann bei Auslandsreisen die Einreise verweigert werden.
Je nach Reiseland und Alter kommen für Kinder ein Kinderreisepass, ein ePass (elektronischer Reisepass) oder bei Reisen innerhalb der EU, ein Personalausweis infrage. Doch reisen die Kinder und Jugendlichen ohne die sorgeberechtigten Eltern, sollte eine Personensorgevollmacht mitgeführt werden.
Über die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder kann man sich hier schlaumachen.
Video: Ziel, Dauer & Co.
Reisevollmacht für ein Kind: Wie muss sie aussehen?
Eine Reisevollmacht ist eine Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten, dass ein minderjähriges Kind oder Jugendlicher allein oder mit einem Erwachsenen in das Ausland reisen darf. Es gibt Mustervorlagen im Internet, doch einige Länder haben spezielle Anforderungen, wie eine solche Reisevollmacht für das Kind auszusehen hat. Andere Länder wiederum genügt ein formloses Dokument. In der Regel muss in einer Reisevollmacht stehen, dass der/die Sorgeberechtigte/-n mit der Reise einverstanden ist/sind.
Folgende Punkte müssen unbedingt enthalten sein:
- die Daten des/der Personenberechtigten,
- die Daten des Kindes bzw. Jugendlichen,
- der Reisezeitraum und der Urlaubsort bzw. die Reiseroute,
- die Daten des begleitenden Erwachsenen und
- die Beglaubigung durch einen Notar oder das Rathaus.
Je nach Urlaubs- bzw. Reiseziel ist die Übersetzung in die Landessprache erforderlich. Mindestens jedoch sollte die Einverständniserklärung in englischer Sprache vorliegen. Informationen dazu liefert das Auswärtige Amt.
Warum ein Reisevollmacht?
Die Einverständniserklärung des Personensorgeberechtigten ist deshalb wichtig, weil sie der Nachweis dafür ist, dass es sich nicht um eine Kindesentführung handelt. Mit diesem Dokument wird die Beziehung des mitreisenden Erwachsenen zum Kind oder Jugendlichen offenbart und die Arbeit der Kontrollorgane an der Grenze oder am Flughafen erleichtert. Außerdem wird eine Reisevollmacht benötigt, wenn das Kind einen Unfall hat, erkrankt und zu einem Arzt oder in ein Krankenhaus muss.
In folgenden Fällen wird eine Reisevollmacht des Personensorgeberechtigten benötigt:
- Teilen sich Eltern das gemeinsame Sorgerecht und es reist nur ein Elternteil mit dem Kind, ist eine Reisevollmacht für das Kind mitzuführen. Hat der reisende Elternteil einen anderen Namen als das Kind oder der Jugendliche ist sie unverzichtbar. Trotzdem empfiehlt es sich, eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde und eventuell auch die Heiratsurkunde mitzuführen.
- Verreist das Kind oder der Jugendliche mit Personen, die nicht sorgeberechtigt sind oder allein, ist ebenfalls eine Reisevollmacht notwendig. Das können die Großeltern sein, Freunde, ein nicht sorgeberechtigter Elternteil oder andere Familienmitglieder. Das gilt im Übrigen auch für Reisen innerhalb Deutschlands.
Der Reisevollmacht sollten Kopien der Personalausweise der Erziehungsberechtigten beigefügt werden.
Verreist ein Elternteil mit dem Kind, der das alleinige Sorgerecht hat, muss auf der Reise ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht mitgeführt werden. Diese sogenannte Negativbescheinigung erhält man beim Jugendamt. Einer Reisevollmacht für das Kind bedarf es nicht. Ist es aber anders herum und es reist der nicht sorgeberechtigte Elternteil mit dem Kind, muss die Reisevollmacht des Erziehungsberechtigten mitgeführt werden.
In Europa kann es ohne Reisevollmacht für das Kind in Bosnien & Herzegowina, Griechenland, Großbritannien, Kroatien, Mazedonien, Slowenien und Serbien zu Problemen kommen. In Bosnien & Herzegowina, Mazedonien und Griechenland muss die Vollmacht zusätzlich amtlich beglaubigt werden. Für Serbien wird die Beglaubigung jedenfalls empfohlen. Zusätzlich zur Vollmacht sollte, zur Sicherheit, noch eine Kopie der Geburtsurkunde mitgeführt werden.
Bei Reisen in weit entfernte Regionen, wie Südafrika, Brasilien, Kanada oder die USA darf eine Reisevollmacht grundsätzlich nicht fehlen.
Bei der Einreise in andere Länder kann auch die Staatsangehörigkeit des Kindes oder Jugendlichen und der Eltern eine große Rolle spielen. Für einen Urlaub in Brasilien zum Beispiel, braucht ein Kind, welches allein reist, mit brasilianischer oder einer deutsch-brasilianischen Staatsangehörigkeit ein spezielles, beglaubigtes Formular. Dieses muss in zweifacher Ausführung mitgeführt werden.
Spezielle Vorgaben bei Reedereien
Bei Reedereien gibt es spezielle Regelungen bezüglich der Reisevollmachten. Da auch einer Kreuzfahrtreise nichts im Wege stehen sollte, sollte man einen kurzen Blick darauf werfen. Die meisten Reedereien geben klare Vorgaben für Reisevollmachten für ein Kind. Sollte ein Kind ohne den Erziehungsberechtigten reisen wollen, muss zwingend eine Einverständniserklärung ausgefüllt sein. Das gilt für die Großeltern genauso, wie für Freunde und Verwandte. Auch der nicht sorgeberechtigte Elternteil benötigt eine solche Reisevollmacht für das Kind. Ebenso Eltern, die sich das gemeinsame Sorgerecht teilen.
Die benötigten Reisevollmachten sind auf den jeweiligen Websites der Reedereien in Englisch und Deutsch zu finden. Mindestens das englischsprachige Dokument muss ausgefüllt sein. Das deutsche Dokument dient als Vorlage. Die Reisevollmacht muss beglaubigt sein. Je nach Reiseziel wird auch hier eine konsularische Beglaubigung benötigt. Informationen dazu finden sich auf der Website des Auswärtigen Amtes. Besteht das alleinige Sorgerecht als Mutter oder Vater, ist die Negativbescheinigung des Jugendamtes mitzuführen.
Um optimal vorgesorgt zu haben, ist es bei Kreuzfahrtschiffen empfehlenswert, weitere Vollmachten beizufügen. Das können Einverständniserklärungen für die Disco, spezielle Programme oder Workshops, sowie Ausflüge sein. Bei einzelnen Reedereien, wie AIDA zum Beispiel, ist es erlaubt, dass Jugendliche ab 16 Jahren ohne eine erwachsene Begleitperson reisen darf. Dann allerdings, muss die Reisevollmacht der Eltern und eine Passkopie der Erziehungsberechtigten mitgeführt werden.
Video: Als Minderjähriger ALLEINE Reisen | Darf man unter 18 Jahren ohne seine Eltern verreisen?
Wenn ein Jugendlicher allein reisen will!
Bei Heranwachsenden erfreuen sich Jugendreisen großer Beliebtheit. Für diese Altersgruppe stellt eine Reise ohne Eltern oder Begleitperson ein großes Abenteuer dar. Deshalb sollte sie gut vorbereitet werden. Der Spross der Familie soll sich schließlich wohlfühlen. Nicht nur die Reisevorbereitungen sind wichtig, sondern auch die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen.
- Die Reisedokumente: Alle wichtigen Dokumente sollte der Jugendliche mit sich führen. Dazu gehören u.a.:
- der Reisepass,
- der Personalausweis oder
- der Kinderausweis.
- Versicherungen: Auch der Abschluss von Versicherungen lohnt sich, wie zum Beispiel:
- eine Reiseabbruchversicherung,
- eine Auslandskrankenversicherung
- und eine Reiserücktrittsversicherung.
Auch in diesem Fall darf die schriftliche Reisevollmacht der Erziehungsberechtigten nicht fehlen. Der Jugendliche muss sie stets bei sich tragen. Die Reisevollmacht muss von den Eltern oder dem Elternteil, der das Sorgerecht hat unterzeichnet sein.
Bei minderjährigen Kindern, die keine Reisevollmacht der Eltern bei sich tragen, kann es passieren, dass sie an der Grenze abgewiesen werden. Auf der Reisevollmacht sollte auch hier vermerkt sein:
- das Urlaubs- bzw. Reiseziel,
- die Länge der Reise,
- die Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten
- und die Telefonnummer.
Auch eine Kopie der Personalausweise der Eltern kann beigefügt werden, um ganz sicherzugehen. Schließlich wollen die Beamten im Zielland davon überzeugt werden, dass die Reisevollmacht für das Kind nicht gefälscht ist. Auch hier sollte die Reisevollmacht in die jeweilige Landessprache übersetzt werden, zumindest jedoch in Englisch vorliegen.
Auch Jugendliche benötigen einen eigenen Reisepass. Gibt es Miteintragungen im Pass der Eltern, so sind diese nicht mehr gültig. Ist der Reisepass bereits abgelaufen, muss die Identität des Kindes anhand des Fotos eindeutig feststellbar sein. Es gibt zwar Länder, die das Reisen mit einem abgelaufenen Pass erlauben. Empfehlenswert ist es jedoch nicht, da es immer wieder zu Schwierigkeiten kommt.
Reisen mit einem Pflegekind
Reisen Pflegeeltern mit einem Pflegekind ins Ausland, ist es empfehlenswert, vor der Reise bei der zuständigen Vertretungsbehörde des Urlaubs- oder Ziellandes vorzusprechen, ob noch andere zusätzliche Dokumente benötigt werden.
Grundsätzlich dürfen Pflegeeltern ohne die Zustimmung der Eltern bzw. des/der Sorgeberechtigten nicht mit Pflegekindern in das Ausland reisen. Wenn allerdings keine triftigen Gründe vorliegen, die eine solche Reise verhindern könnten, dürfen Erziehungsberechtigte ihre Zustimmung nicht verweigern. Sollten sie es doch tun, entscheiden die Familiengerichte über die gemeinsame Reise.
Der Grundsatz
Generell gilt, dass die Erziehungsberechtigten über den Aufenthalt der Kinder und Jugendlichen bestimmen. In der Regel sind das die Eltern. Gegen den Willen der Sorgeberechtigten dürfen Kinder und Jugendliche nicht allein verreisen. Diese können bei der Polizei beantragen, den Aufenthaltsort der Kinder und Jugendlichen zu ermitteln und sie zurückzuführen. Auch liegt es im Ermessen der Eltern, ob ein minderjähriges Kind über Reisedokumente, wie Reisepass oder Personalausweis, selbst verfügen darf.
Video: Jura Basics: Das Jugendschutzgesetz | Rechtsanwalt Christian Solmecke
Das Jugendschutzgesetz
Auch im Ausland gelten die Jugendschutzgesetze des jeweiligen Ziellandes. Was erlaubt ist und was man lieber bleiben lassen sollte, erfährt man in der Botschaft oder im Konsulat des Reiselandes. Auch wenn Kinder und Jugendliche mit Erziehungsberechtigten auf einer Reise sind, müssen die Jugendschutzgesetze eingehalten werden. Das gilt nicht nur, für das allein in die Disco gehen, sondern auch für Alkohol und Zigaretten.
Deshalb gilt es auch eine besondere Vorsicht beim Genuss und der Ein- und Ausfuhr von Alkohol und anderen Genussmittel walten zu lassen. Aufgrund rigoroser Schutzbestimmungen ist der Alkoholkonsum in einigen Ländern komplett verboten. Das entsprechende Alter für Jugendliche kann weit über 18 Jahre liegen. Deshalb lieber vorher über die Regelungen im Urlaubsland informieren.
Auch für den Führerschein gilt, sich vorher darüber zu informieren, ob er im jeweiligen Reiseland gültig ist und ab welchem Alter ein KFZ gelenkt werden darf. Das erspart Ärger.
Wenn Kinder und Jugendliche entweder allein, mit nur einem Elternteil, den Großeltern oder mit Freunden verreisen, kommt es bei der Einreise an Landesgrenzen oder schon am Flughafen immer wieder zu Problemen. Um das zu vermeiden und stressfrei reisen zu können, braucht es eine Reisevollmacht.
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