Reisen mit dem Auto wird nicht nur innerhalb von Deutschland immer beliebter. Viele Reisende setzen auf den eigenen Wagen, wenn sie Reiseziele im Ausland entdecken wollen. Doch mit teils verheerenden Folgen!
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Reisen mit dem Auto: manchmal purer Horror im Urlaub
Nicht jeder möchte online eine Reise buchen und sich dann auf den Weg zum Flieger begeben, um tolle Reiseziele zu entdecken. Das Reisen mit dem Auto gewinnt mehr und mehr an Beliebtheit, doch es kann zum Horrortrip werden. Passiert etwas bei der Anreise und es kommt zum Schadensfall, ist guter Rat oft teuer und mit Problemen sowie sogar finanziellen Einbußen für den Fahrzeugeigentümer verbunden. Wer sich hingegen gut informiert und vor der Reise vorgesorgt hat, ist besser gerüstet und weiß, was im schlimmsten Fall auf ihn zukommt.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass schon vor Abschluss der Autoversicherung geklärt werden sollte, inwieweit Auslandsunfälle übernommen werden und ob es bestimmte Beschränkungen gibt.
Wer häufig mit dem Auto reisen möchte, sollte sich vor Abschluss der Kfz-Versicherung darüber im Klaren sein, welchen Umfang des Versicherungsschutzes er benötigt. Reisen Sie nur innerhalb des europäischen Auslands oder wollen Sie auch außereuropäische Reiseziele mit dem Auto entdecken? Reisen Sie eher spontan los oder buchen Sie online bereits vorab jede Übernachtung und legen damit die Strecke fest?
Reisen Sie allein oder mit der ganzen Familie? Suchen Sie nach einer Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherung, die alle Ihre persönlichen Eventualitäten abdeckt und nicht nur mit tollen Lockangeboten wirbt. Alteingesessene Versicherer wie zum Beispiel die R&V werben ebenfalls mit Gutscheinen, schmälern aber durch Vergünstigungen nicht die Leistungen im In- und Ausland. Bitte die Angebote genau vergleichen!
Wo gilt der deutsche Versicherungsschutz?
Zum Reisen mit dem Auto muss klar sein, dass der Versicherungsschutz in ausreichendem Maße bestehen muss. Jeder Fahrzeugeigentümer muss sein Auto im Ort oder Landkreis zulassen, wo sich der Hauptwohnsitz befindet. Wer dann auf Reisen geht und hier mit dem Auto unterwegs ist, genießt den kompletten Versicherungsschutz in allen Ländern, die zur Europäischen Union gehören.
Wichtig: Wer den asiatischen Teil der Türkei besucht, kann nicht mehr auf den deutschen Versicherungsschutz bauen! Dort gilt der Schutz nur noch in den Ländern, die auf der Grünen Versicherungskarte aufgelistet sind, wobei sich die Versicherer in der Gültigkeit des Versicherungsschutzes unterscheiden.
Im Zweifel sollten Sie sich vor dem Urlaub genau darüber informieren und vor der Anreise eine Grüne Versicherungskarte anfordern. Am Tag des Urlaubsantritts ist es zu spät! Sollte das Reisen in bestimmten Gebieten nicht versichert sein, ist die Aufstockung des Versicherungsschutzes meist über Zahlung eines Aufpreises möglich. Sie genießen dann mindestens den Schutz, den Sie auch bei einem Unfall in Deutschland in Anspruch nehmen könnten.
Es ist richtig, dass das Mitführen der Grünen Versicherungskarte nicht mehr vorgeschrieben ist. Dennoch ist es ratsam, sich vor der geplanten Anreise in den Urlaub diese Karte vom Versicherer aushändigen zu lassen. Der Grund: So lässt sich im Falle des Falles der Versicherungsschutz direkt nachweisen.
In einigen Ländern ist diese Karte übrigens noch vorgeschrieben, und zwar zum Beispiel in Albanien, im Iran, in Israel und Marokko, in Tunesien, Serbien oder in der Ukraine, um nur einige Beispiele zu nennen. Bitte rechtzeitig über die Notwendigkeit des Mitführens informieren!
Die Grüne Versicherungskarte bezieht sich aber nur auf den Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung. Kaskoversicherungen sind davon ausgenommen.
Der Abschluss freiwilliger Zusatzversicherungen ist jederzeit möglich. So kann der bereits bestehende Versicherungsschutz auf Verletzungen des Fahrers, auf Diebstahl oder Beschädigungen am Fahrzeug ausgeweitet werden. In diesem Zuge kann eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen werden, die bei Rechtsstreitigkeiten im Ausland hilft, sollte es aufgrund eines Unfalls zu solchen Problemen gekommen sein.
EU-weite Vorschriften für Zusatzversicherungen gibt es nicht. Derartige Zusätze sind jedoch je nach gewähltem Reiseziel sinnvoll und können auch zeitlich begrenzt abgeschlossen werden. Teilweise ist auch eine räumliche Begrenzung des Versicherungsschutzes möglich, sodass dieser zum Beispiel nur innerhalb von 150 km Entfernung von der deutschen Grenze greift. Hierüber lassen sich meist Einsparungen in den Prämien erzielen, denn eine komplette Autoversicherung im Ausland kann schnell teuer werden.
Horrorszenario: Es hat gekracht! Was ist jetzt zu tun?
Wenn Sie mit dem Auto reisen und es kommt zu einem Unfall im Ausland, reagieren Sie nicht panisch und kopflos. Das oberste Gebot lautet jetzt: Ruhe bewahren! Sichern Sie die Unfallstelle ab: Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck in 100 m Entfernung aufstellen, Warnweste anziehen, nicht im Fahrzeug warten. Informieren Sie die Polizei und kümmern Sie sich um Verletzte. Wichtig: Wenn Sie vor der Anreise packen, denken Sie an die gültigen Notrufnummern in Ihrem Urlaubsland!
Sind die beteiligten Fahrzeuge nicht schwer beschädigt, können sie von der Unfallstelle entfernt werden, um nicht zur Gefahren- oder Stauquelle zu werden. Bei größeren Schäden bitte Fahrzeuge vor Ort belassen und keine Veränderungen an der Unfallstelle vornehmen! Machen Sie Fotos aus verschiedenen Perspektiven und halten Sie alle Schäden am eigenen sowie am Fahrzeug des Unfallgegners fest. Nach der Versorgung der Verletzten hat die Dokumentation des Schadens unbedingte Priorität.
Checkliste: Diese Unfalldaten müssen Sie sicherstellen
Halten Sie folgende Punkte fest:
- Kennzeichen des Unfallgegners
- Name und Anschrift von Fahrzeughalter und Fahrer
- Zeit und Ort des Unfalls
- entstandene Schäden (Fotos!)
- Name und Anschrift von Zeugen
- Unterschriften aller Beteiligter
- Danach ist die Zeit gekommen, sich an den Versicherer zu wenden und den Schaden zu melden.
Tipp: Auch wenn die Polizei aufgrund dauerhafter Überlastung davon abrät, sollten Sie bei einem Unfall im Ausland immer selbige rufen. Sie gehen damit auf Nummer sicher und vermeiden spätere Streitigkeiten.
So geht’s: Den Schaden ersetzen lassen
Sie reisen gern mit dem Auto in den Urlaub? Hat es dann doch einmal gekracht, gilt es, den Schaden zu melden und bestenfalls ersetzt zu bekommen. Den Schaden können Sie beim Verursacher des Unfalls oder bei seinem Haftpflichtversicherer geltend machen. Ebenso ist es möglich, den Schadenregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung zurate zu ziehen und ihm gegenüber die Ansprüche kundzutun. Unter 0180 25026 ist der Zentralruf der Autoversicherer erreichbar, hier erfahren Sie, wer der jeweils zuständige Schadenregulierungsbeauftragte in Ihrem Fall ist.
Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, ist es ratsam, diese zu informieren. Es ist dann auch möglich, einen Anwalt zu beauftragen, was natürlich auch ohne entsprechende Versicherung geht. Allerdings ist es dann nicht sicher, dass Sie die Kosten für den Anwalt wiederbekommen. In einigen Ländern Europas sind die Kosten für einen Rechtsberater nicht erstattungsfähig!
Generell gilt das Recht im Unfallland, das deutsche Recht kommt normalerweise nicht zur Anwendung, was die Frage der Haftung, die Höhe des Schadenersatzes und das Straßenverkehrsrecht angeht. Eine entsprechende Zusatzversicherung kann sinnvoll sein, wobei diese natürlich vor der Anreise in den Urlaub abgeschlossen werden müssen. Damit kann ein Unfall so behandelt werden, als hätte er in Deutschland stattgefunden. Sie bekommen damit die hier üblichen Entschädigungen zugesprochen.
Wer sich dazu entschließt, seinen Unfallgegner zu verklagen, kann dies im Urlaubsland tun oder auch in Deutschland. Allerdings wenden die deutschen Gerichte dann trotzdem das Recht der jeweiligen Reiseziele an. Wenn Sie also einen Unfall in Spanien hatten, können Sie den Versicherer des Unfallgegners oder diese selbst hier in Deutschland verklagen. Allerdings wird das spanische Recht angewendet werden.
Vorsicht in Italien und Frankreich: Die beiden Länder führen die Unfallstatistiken konsequent an. Hier passieren deutschen Urlaubern mit dem Auto die häufigsten Missgeschicke, gleich danach folgen die Niederlande, Österreich und Polen.
Wichtig: Schadenbeauftragten informieren
Bei Reisen mit dem Auto kann es schnell gehen und ein Unfall passiert. Da es in vielen Ländern etwas rasanter auf den Straßen zugeht und der Urlauber aus Deutschland mit den dortigen Gepflogenheiten oft nicht vertraut ist, wird ein Unfall am häufigsten geschehen, ohne dass der Urlauber Schuld hat. Hier wurde die Vorfahrt genommen, dort eine Kurve geschnitten. Wer sich an die Straßenverkehrsregeln hält, provoziert nicht selten sogar noch einen Unfall!
Nichtsdestotrotz haben Sie in einem solchen Fall rein rechtlich gesehen dennoch keine Schuld und sollten so schnell wie möglich den Schadenbeauftragten anrufen. Dafür müssen Sie nur den Versicherer des Unfallgegners in Erfahrung bringen. Ist das nicht möglich, können Sie den Service der Auskunftsstelle nutzen, die den zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten für Sie ermittelt. Dieser Service gilt innerhalb der EU sowie auch für Liechtenstein, Norwegen, Island und die Schweiz.
Haben Sie selbst mit dem Auto einen Schaden verursacht, melden Sie dies umgehend Ihrer Kfz-Versicherung, die sich dann mit dem Unfallgegner in Verbindung setzt.
App des Europäischen Verbraucherzentrum
Sehr hilfreich, wenn Sie mit dem Auto reisen: Das Europäische Verbraucherzentrum bietet eine App zum Reisen mit dem Auto an, in der alles Wissenswerte rund um europäische Reiseziele und die dortigen Vorgaben für Autofahrer zu finden ist. Es geht um Verkehrsregeln und Mautgebühren, um den Versicherungsschutz und um mitzuführende Dokumente. Die App ist kostenlos und kann für iOS und Android genutzt werden.
Tipp: Bei einer Vollkaskoversicherung kann es sein, dass der Versicherer den Schaden am eigenen Auto ersetzt, auch wenn Sie selbst keine Schuld am Unfall trifft. Allerdings werden Sie dann in der Regel im Schadenfreiheitsrabatt hochgestuft.
Reisen mit dem Auto: Checkliste für die Urlaubsvorbereitung
Wenn Sie per Auto in die Ferien reisen wollen, sollten Sie immer wissen, was Sie bei einem Unfall im Ausland tun müssen. Angebote für spezielle Versicherungen gibt es zahlreich, sie decken aber nicht alle Reiseziele ab bzw. sind nicht in jedem Land außerhalb der Europäischen Union gültig. Informieren Sie sich daher rechtzeitig und buchen Sie die nötigen Angebote zur bestehenden Versicherung hinzu.
Checkliste für den Urlaub mit dem Auto
- Kontrollieren Sie Warnwesten, Bordwerkzeug, Warndreieck und Verbandskasten vor der Fahrt.
- Fordern Sie die Grüne Versicherungskarte von der Versicherung an.
- Drucken Sie ein Exemplar des Europäischen Unfallberichts aus und legen Sie ihn ins Handschuhfach.
- Buchen Sie ggf. den Kfz-Schutzbrief
- Werden Sie Mitglied in einem Automobilclub.
- Prüfen Sie fällige Termine zur Hauptuntersuchung oder Inspektion des Fahrzeugs.
- Füllen Sie die nötigen Betriebsstoffe auf.
- Beladen Sie das Auto sicher.
- Informieren Sie sich über die Verkehrsregeln der Reiseziele.
- Speichern Sie die lokalen Notrufnummern ab.