Umweltbewusste Mobilität im Unternehmen: Wie Diensträder zur Reduktion von CO2-Emissionen und zur Förderung der Gesundheit beitragen können.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Versicherungsfragen bei Diensträdern
Das Leasingrad als steuerliche Begünstigung: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern ein Fahrrad oder E-Bike als Leasingfahrzeug anbieten, das steuerlich begünstigt ist und damit eine attraktive Alternative zum klassischen Dienstwagen darstellt.
Das Dienstrad als umweltfreundliche Alternative zum Dienstwagen gewinnt immer mehr an Bedeutung. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern ein Fahrrad oder E-Bike als Teil der Arbeitsausstattung zur Verfügung stellen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten: Das Fahrrad kann ausschließlich für den Arbeitsweg genutzt werden oder auch privat genutzt werden. In der Corona-Krise ist das Interesse an E-Bikes und Pedelecs stark gestiegen, daher bieten immer mehr Unternehmen Diensträder an. Aber es gibt auch steuerliche und versicherungsrechtliche Aspekte zu beachten. Fuhrparkmanager sollten sich gut informieren, um eine reibungslose Nutzung der Diensträder sicherzustellen.
Imagegewinn für Unternehmen durch umweltbewusste Maßnahmen
Diensträder sind eine umweltfreundliche und gesunde Wahl für Arbeitnehmer, die oft auch finanziell attraktiver ist als ein eigenes Fahrrad. Arbeitgeber können durch das Angebot von Diensträdern die Attraktivität ihres Unternehmens als Arbeitgeber steigern und gleichzeitig die Gesundheit und Motivation ihrer Mitarbeiter fördern.
Steuerfreiheit bei ausschließlicher Nutzung für Arbeitsweg
Diensträder sind steuerlich dem Dienstwagen gleichgestellt und dürfen sowohl für den Weg zur Arbeit als auch für private Fahrten genutzt werden. Allerdings muss der geldwerte Vorteil versteuert werden, der sich aus der privaten Nutzung ergibt.
Steuerliche Aspekte der Gehaltsumwandlung
Durch die Gehaltsumwandlung können Arbeitnehmer die Kosten für ein Dienstrad tragen. Dies hat Auswirkungen auf die Berechnung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen und bringt Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Pendler können in ihrer Steuererklärung 30 Cent pro Entfernungskilometer für den Arbeitsweg als Entfernungspauschale angeben. Wenn ein Arbeitnehmer ein kostenloses Dienstrad erhält, muss er keine Steuern oder Abgaben zahlen. In der Regel least der Arbeitgeber das Fahrrad und kann die Leasing- und Versicherungskosten als Betriebsausgaben absetzen. Die Leasingverträge haben eine Laufzeit von drei Jahren.
Rennräder als Dienstfahrzeuge
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern alle Arten von Diensträdern zur Verfügung stellen, einschließlich Rennräder, Mountainbikes, Lastenräder, E-Bikes und Pedelecs, die bis zu 25 km/h unterstützen dürfen. Unternehmen wie Leasing- oder Finanzdienstleister können auch im Rahmen von Leasing- oder Mietkaufangeboten Diensträder anbieten.
S-Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h gelten als Kraftfahrzeuge und werden steuerlich wie Elektro-Dienstwagen behandelt. Für Fahrten zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte mit dem S-Pedelec fallen zusätzliche 0,03 Prozent des Kaufpreises pro Kilometer als geldwerter Vorteil an.
Versicherungsunternehmen bieten Versicherungen an
JobRad, LeaseRad, BusinessBike und Eurorad sind bekannte Anbieter von Dienstrad-Leasing. Unternehmen sollten jedoch auch lokale Anbieter prüfen und Konditionen vergleichen, um das beste Angebot zu finden.