Der Ausbau an PV-Anlagen nimmt vor allem in Deutschland stark zu. Das liegt vor allem daran, dass das Bewusstsein für den Klimaschutz und eine nachhaltige Lebensweise steigt. Vor der Kaufentscheidung sollte allerdings ein Kostenüberblick stehen.
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Das kostet eine PV-Anlage 2024: Anschaffungskosten und Preisentwicklung
Private Photovoltaikanlagen sind gefragter denn je, produzieren sie doch ökologisch verträglich Strom für den gesamten Haushalt. Dabei steigt das Bewusstsein der Kaufinteressierten aber nicht nur hinsichtlich möglicher klimatischer Veränderungen, sondern auch in Bezug auf aktuelle Preisentwicklungen. Auch wenn jedem klar ist, dass die PV-Anlage eine der sinnvollsten Möglichkeiten darstellt, die Klimawende zu unterstützen, müssen die einzelnen Komponenten und die Montage doch auch bezahlbar sein. Kaufentscheidungen werden daher durch die Preisgestaltung aktiv mitbeeinflusst, wobei diese wiederum durch politische Rahmenbedingungen, technologischen Fortschritt und Materialpreise entschieden werden. Was kostet eine PV-Anlage 2024 und welche Fördermöglichkeiten gibt es? Diese beiden Fragen stellen sich Verbraucher vor der Kaufentscheidung.
Kosten einer PV-Anlage 2024
Die Anschaffung der PV-Anlage ist eine große Investition, die gut durchdacht sein will. Doch angesichts der gesunkenen Preise für Komponenten und Module der Anlage lohnt sich dieser Invest in der Regel. Über die gesamte Lebensdauer der Anlage lässt sich eine attraktive Rendite erzielen. Doch anfänglich gilt es, einen Überblick über mögliche Kosten zu erhalten. Einberechnet werden müssen diese Kostenbestandteile:
- Photovoltaik-Module
- Wechselrichter
- Befestigungssystem
- Batteriespeicher
- Montage
- Inbetriebnahme
- spätere Wartung
Auch wenn auf der einen Seite die Ausgaben stehen, finden sich auf der anderen Seite doch große Kosteneinsparungen angesichts ständig steigender Strompreise. Gerade in Haushalten mit vielen Familienmitgliedern und demzufolge einem höheren Stromverbrauch lohnt sich die Investition in eine PV-Anlage. Dabei sind die Preise für derartige Anlagen zuletzt sogar gesunken: Waren sie wegen pandemiebedingter Probleme zwischenzeitlich um rund 15 Prozent gestiegen, fielen sie bis 2024 um durchschnittlich 40 Prozent. Grund waren die niedrigen Preise für Silizium für Solarmodule chinesischer Herstellung. Seit 2006 haben sich die Kosten für eine PV-Anlage sogar um rund 75 Prozent reduziert.
Grundsätzlich sind es vor allem die Kosten für die verwendeten Einzelkomponenten, die den Preis für eine PV-Anlage bestimmen. Auch wenn die Herstellung der Module und Batteriespeicher günstig ist, sind die Preise für eine derartige Anlage dennoch hoch, solange die Einzelkomponenten nicht verfügbar oder nur schwer lieferbar sind. Interessant ist, dass derzeit einige Anbieter ihre Produkte sogar unter dem Einkaufspreis veräußern, da die Lager voll sind, die Nachfrage jedoch aktuell nicht ganz so stark ist. Wichtig: Bitte nicht unbedingt auf den günstigsten Anbieter setzen, denn ein niedriger Preis sagt nichts über die Qualität der Produkte oder über die Zuverlässigkeit des Anbieters aus. Auch mögliche Garantie- und Gewährleistungsregelungen sollten bei der Anbieterwahl berücksichtigt werden.
Die Entwicklung der Preise für eine PV-Anlage innerhalb der letzten 15 Jahre
Die Kosten für eine PV-Anlage haben sich in den vergangenen 15 Jahren deutlich reduziert. Lag der finanzielle Aufwand früher noch bei rund 4.000 Euro/kWp, beträgt er heute nur noch etwa 1.200 kWp. Wird in eine Anlage investiert, die ein ganzes Einfamilienhaus versorgt und hat diese rund 10 kWp Leistung, liegen die Kosten bei etwa 12.000 Euro. Ein erheblicher Unterschied zu früheren 40.000 Euro!
Technologische Fortschritte sowie die stark gesteigerte Produktion der Solarmodule sind für den Preisverfall verantwortlich. Auch verbesserte Abläufe innerhalb der Herstellung beeinflussen die Preisentwicklung enorm. Zudem sind die Preise für den Endverbraucher gesunken, weil die Bundesregierung zu Beginn des Jahres 2023 festgelegt hat, dass auf Photovoltaik-Produkte keine Mehrwertsteuer erhoben wird. Auch die mit der Installation verbundenen Kosten dürfen nicht der Mehrwertsteuer unterliegen.
Die Preisaufteilung für eine PV-Anlage gestaltet sich wie folgt:
- Solarpaneele: 40 bis 50 Prozent der Kosten
- Wechselrichter: 10 bis 15 Prozent der Kosten
- Montage und Verkabelung: 10 bis 15 Prozent der Kosten
- Installationskosten: meist zwischen 15 und 20 Prozent der Kosten
Die Kostenaufteilung ist je nach Art der Anlage sowie nach dem Arbeitsaufwand der Installationsfirma verschieden. Nicht nur die Preise für einzelne Komponenten unterscheiden sich, sondern auch der Arbeitslohn pro Stunde.
So kann die PV-Anlage gefördert werden
Nicht nur Familien mit begrenztem Budget vergleichen die Angebote für eine PV-Anlage. Auch Einzelpersonen sowie überhaupt jeder, der sich mit dem Gedanken trägt, eine solche Anlage installieren zu lassen, sollte verschiedene Offerten einholen und die Kosten vergleichen. Dabei sind allgemeine Überlegungen sowie mögliche Förderungen zu berücksichtigen. Wichtig: Zur Förderung des Ausbaus nachhaltiger Energiesysteme gibt es seitens des Bundes und der Länder verschiedene Fördertöpfe. Unter anderem ist hier die KfW zu nennen, die über das Programm 270 zinsgünstige Kredite vergibt. Diese sind mit tilgungsfreien Zeiten verbunden, sodass die PV-Anlage auch bei einem niedrigen Einkommen möglich wird.
Einspeisevergütungen und steuerliche Vorteile
Es ist keineswegs so, dass die Einspeisevergütung – also die Vergütung für Strom, der in das öffentliche statt nur in das Hausnetz eingespeist wird – gänzlich gestrichen wurde. Vielmehr sinkt sie seit Januar 2024 halbjährlich um einen halben Prozentpunkt. Die geringere Einspeisevergütung seit August 2024 wird daher auch im Februar 2025 noch einmal angepasst werden. Die Einspeisevergütung, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage galt, wird für 20 Jahre garantiert, sodass Eigentümer der PV-Anlage mit einem festen Betrag rechnen können. Die Vergütung liegt höher, wenn eine Volleinspeisung ins öffentliche Netz vorgenommen wird.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich die PV-Anlage am meisten lohnt, wenn möglichst viel der erzeugten Energie auch im eigenen Hause verbraucht wird. Doch bei einem sehr geringen Verbrauch in Kombination mit einer großen Dachfläche, auf der viele Solarmodule installiert werden können, kann die Volleinspeisung sogar noch lukrativer sein.
Steuerliche Vorteile der PV-Anlage
Bereits seit 2022 gibt es die Regelung in Deutschland, dass Betrieb und Nutzung von PV-Anlagen bis 30 kW von der Einkommenssteuer befreit sind. Auch eine Gewerbesteuer fällt nicht darauf an. Galt dies bisher nur für Einfamilienhäuser, wurde die Regelung auf Mehrfamilienhäuser ausgedehnt und ist nun für einzelne Wohn- und Gewerbeeinheiten relevant. Diese Steuerbefreiung gilt nicht nur für eine PV-Anlage, sondern auch für den Betrieb mehrerer solcher Anlagen, solange die Steuerperson nicht mehr als 100 kW Photovoltaikleistung erwirtschaftet. Wichtig für Ehegatten: Jeder Ehepartner gilt für sich als Steuerperson und kann daher die genannten Grenzwerte nutzen. Möglich ist auch die Gründung einer Ehegatten-GbR, bei der beide Ehepartner eine Steuerperson darstellen. Für die meisten Privathaushalte ist diese Konstellation aber nicht relevant.
Bei der Umsatzsteuer hat der Gesetzgeber ebenfalls den Rotstift angesetzt: Der Steuersatz liegt hier, wie bereits erwähnt wurde, bei null Prozent. Das heißt, dass die Mehrwertsteuer für einen Käufer oder Betreiber der PV-Anlage keine Rolle spielt. Dies gilt auch beim Kauf von Batteriespeichern, denn diese werden zu den üblichen Komponenten einer PV-Anlage gezählt. Zudem fallen Steckersolargeräte (sog. Balkonkraftwerke) unter diese Regelung. Bisher musste sich ein Käufer die Mehrwertsteuer erstatten lassen, doch seit die neuen Vorgaben greifen, wird die Umsatzsteuer gar nicht erst berechnet. Die betreffenden Anlagen müssen auch nicht beim Finanzamt angemeldet werden, was ganz im Sinne des Bürokratieabbaus und der Verwaltungsökonomie ist.
Haushaltsnahe Dienstleistungen, wie sie durch Handwerker, die eine PV-Anlage installieren, erbracht werden, können von Privatpersonen nach wie vor steuerlich geltend gemacht werden. Angesetzt werden können hier Aufwendungen in Höhe von maximal 20 Prozent der veranschlagten Arbeitsleistung. Höchstens dürfen 1.200 Euro pro Jahr für derartige Dienstleistungen zum Abzug gebracht werden. Der Vorteil dieser Regelung: Diese Ausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen, sodass eine geringere Steuerlast angerechnet werden kann. Bei der Steuererklärung sollte berücksichtigt werden, dass zu haushaltsnahen Dienstleistungen auch andere Handwerkerarbeiten oder der Babysitter rechnen. Diese Ausgaben werden zusammengerechnet, der mögliche Steuerabzug bleibt dennoch bei den genannten 1.200 Euro.