Damit der Sommerurlaub mit dem Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf, reibungslos verläuft, ist es wichtig, die rechtlichen Bestimmungen und Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu beachten. LeasePlan hat in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Dr. Christoph Hartleb eine 6-Punkte-Checkliste erstellt, die Arbeitnehmern bei der Vorbereitung ihrer Urlaubsfahrt hilft. In diesem Artikel werden die wichtigsten Punkte dieser Checkliste ausführlich erläutert.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Dienstwagennutzung im Urlaub: Was ist erlaubt?
Bevor es auf die Reise geht, sollten Arbeitnehmer die Vereinbarungen mit ihrem Arbeitgeber über die Nutzung des Dienstwagens überprüfen. Es kann Einschränkungen geben, zum Beispiel bezüglich der Fahrerlaubnis von Kindern oder bestimmten Alters- und Erfahrungsanforderungen für Fahrer.
Fahrzeugcheck vor der Abreise: Wichtig für die Sicherheit
Es ist selbstverständlich, dass der Zustand des Fahrzeugs vor Reiseantritt einer gründlichen Prüfung unterzogen werden sollte. Dies gilt sowohl für die in Deutschland geltenden Vorgaben als auch für die gesetzlichen Bestimmungen im Ausland. Eine sorgfältige Überprüfung stellt sicher, dass das Fahrzeug den erforderlichen Sicherheitsstandards entspricht und mögliche rechtliche Konsequenzen vermieden werden.
Auslandsvorschriften: Mitführen von Warnwesten und Feuerlöschern beachten
Bevor Sie ins Ausland reisen, sollten Sie sich über die geltenden Sicherheitsbestimmungen informieren. In einigen Ländern müssen Sie bestimmte Ausrüstung wie Warnwesten oder Feuerlöscher im Fahrzeug mitführen, um Bußgelder zu vermeiden.
Dienstwagen im Urlaub: Überprüfen Sie die Versicherungsbedingungen
Eine sorgfältige Prüfung der Versicherungsbedingungen ist wichtig, um sicherzustellen, dass der Dienstwagen im Urlaubsland ausreichend versichert ist.
Auslandsunfall: Mitführen der Internationalen Versicherungskarte empfohlen
Um bei einem Autounfall im Ausland eine reibungslose Schadensabwicklung zu gewährleisten, sollten Reisende die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr immer mit sich führen. In einigen Ländern besteht sogar eine gesetzliche Verpflichtung, diese Karte mitzuführen. Zusätzlich ist es ratsam, einen europäischen Unfallbericht herunterzuladen und während der Reise mitzuführen, um im Falle eines Unfalls alle notwendigen Informationen festhalten zu können.
Überprüfung der Tank- und Ladekartenregelungen für den Urlaub
Bevor Arbeitnehmer in den Urlaub fahren, sollten sie sich vergewissern, ob sie die Tank- oder Ladekarte ihres Arbeitgebers auch während dieser Zeit verwenden dürfen. Es kann sein, dass es bestimmte Vorgaben gibt, wie zum Beispiel bezüglich der Art der zu zahlenden Betriebsmittel, wie Kraftstoff, Strom oder andere.
Eine sorgfältige Vorbereitung, einschließlich der Kenntnis der Regelungen, kann dazu beitragen, unerwünschte Konsequenzen, wie zum Beispiel Bußgelder oder Verlust des Dienstwagens, zu vermeiden.